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FLY-AXA Merkblatt
Tandemflug und Tandemsprung
Notwendiger Gefahrenhinweis für Passagiere
 
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Erkenntnis 2 Ob 277/05 g vom 19.12.2005 zu einem Flugunfall festgehalten, dass Tandempassagiere auch über allfällige Gefahren des Fluges aufgeklärt werden müssen und nicht nur "fun & easy" vermittelt werden darf.
Wir dürfen deshalb im Namen des Versicherers ersuchen, dieser Verpflichtung jedenfalls nachzukommen und den unten angeführten Text in das Flugticket zu integrieren oder als Beilage dem Ticket anzuhängen.

 

Lieber Fluggast!
Auf Grund einer oberstgerichtlichen Entscheidung müssen wir darauf hinweisen, dass es beim Paragleiten/Hängegleiten/Fallschirmspringen - etwa beim Starten oder Landen, durch Stolpern oder Fehlverhalten - natürlich auch zu Unfällen kommen kann. Natürlich sind wir bemüht dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, bitte beachten sie deshalb jedenfalls die Anweisungen des Piloten!
 
Dear Passenger!
According to a Supreme Court decision we have to advice, that accidents in paragliding/hang gliding and parachuting - e.g. because of stumbling or wrong reaction during take of or landing - are possible. Of course we try to keep this risk as small as possible, therefore please obey to all the instructions of the pilot.
Vorschlag für Textierung auf der Ticket-Rückseite PDF

 

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