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| Reisegepäckversicherung | |
| für unsere Luftfahrt-haftpflichtversicherten Hängegleiter, Paragleiter und Fallschirmspringer | |
| Versicherungsschutz besteht | |
| • | für das persönliche Reisegepäck und zusätzlich |
| • | für nicht motorisierte Paragleiter sowie Fallschirme und die dazugehörigen Fluginstrumente |
| Über den üblichen Reisegepäckversicherungsschutz hinaus gilt dieser auch: | |
| • | rund um die Uhr gegen Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigt abgestellten Kraftfahrzeugen (Die Fluggeräte und Fluginstrumente müssen sich in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- und Kofferraum befinden.) |
| • | in der Wohnung des Versicherten, während Fahrten, Gängen, Aufenthalten und Reisen des Versicherten |
| • | für Schäden, die während des Campings mit Wohnmobilen und Wohnwagen eintreten |
| Nicht versichert sind | |
| • | Schäden an Fluggeräten, Gurtzeug und Fluginstrumente, die sich im Rahmen des Flugbetriebes ereignen |
| • | das Verlieren von Fluginstrumenten |
| • | der Diebstahl aus dem Wohnmobil, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen |
| Versicherungswert | |
| • | Im ersten Jahr wird der Neupreis bzw. der Kaufpreis (Zweitbesitzer / gebrauchte Schirme) ersetzt. |
| • | Jedes darauffolgende Jahr erfolgt der Abzug Neu für Alt (20% vom Neuwert - ausgehend vom Jahr der Herstellung - pro Jahr. |
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