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| Haftpflichtversicherung | |
| für einsitzige motorisierte Hängegleiter und Paragleiter mit Bergekosten | |
| Leistungsumfang: | |
| • | gesetzlich vorgeschriebene Luftfahrthaftpflichtversicherung |
| • | Deckung unfallbedingter Bergekosten (soweit eine andere Bergekostenversicherung besteht, ist diese zuerst in Anspruch zu nehmen) mit zwei Varianten zur Auswahl |
| • | weltweite Deckung (ausgenommen USA - weitere Informationen dazu) |
| • | Deckung bei Wettbewerben |
| • | Versicherungsschutz besteht auch bei unmotorisierter Nutzung |
| • | unterliegt für Kunden in Österreich österreichischem Recht, für Kunden in Deutschland deutschem Recht |
| • | Wenn das amtliche Kennzeichen noch nicht erteilt ist, ist eine vorläufige Antragstellung möglich (Das Kennzeichen ist der Versicherungsagentur unverzüglich nach Erteilung mitzuteilen!) |
| Euro/SZR (*) | ||
| Versicherungssummen | ||
| Haftung als Halter und Benutzer von Para- und Hängegleitern, weltweiter Geltungsbereich (ohne USA), einschl. Wettbewerbsrisiko | € 1.500.000,-- | |
| (zumindest aber) | SZR 750.000,-- | |
| Ausfallschäden (ohne vorangegangene Personen- oder Sachschäden) | € 12.000,-- | |
| Unfallbedingte Bergekosten | € 2.600,-- oder € 10.000,-- |
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| (*) Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währungseinheit, die vom Internationalen Währungsfonds eingeführt wurde. Die gesetzlichen Haftungssummen sind in SZR ausgedrückt. Für Versicherungsnehmer mit Wohnsitz in Italien beträgt die Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung € 1.600.000,-- |
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| Jahresprämie bei Bergekosten € 2.600,-- | ||
| inkl. Versicherungssteuer | € 140,-- | |
| Jahresprämie bei Bergekosten € 10.000,-- | ||
| inkl. Versicherungssteuer | € 160,-- | |
| Versicherungsbedingungen | ||
| Luftfahrt Haftpflichtversicherungs-Bedingungen (Luftfahrzeughalter, Luftfrachtführer) AVB 300/2008 | ![]() |
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| Besonderen Bedingungen zur Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherung (Stand 01.04.2005) | ![]() | |
| Antragsformular zum Download | ||
| Sie können dieses Formular downloaden, ausdrucken, ausfüllen
unterschreiben und dann an uns faxen oder per Post schicken. Der Versicherungsschutz beginnt (frühestens) beim Einlangen des Formulars bei uns. |
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| Informationen zum (vorläufigen) Haftungsausschluss für die USA (TRIA-Information) | ||
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